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Shotokan Karate Seetal

Die Kampfkunst Schule für traditionelles Karate im oberen Luzerner Seetal

Unsere Vereinsstruktur

Zuerst muss man wissen und verstehen, dass Karate-do eine einzigartige und spezielle Gesellschaft mit Hierarchien ist, wie sie in keiner anderen Sportart zu finden sind (mit Ausnahme natürlich von anderen Budo Sportarten wie Judo, Kendo, Aikido, etc.).

 

In einem traditionellen Karateclub bzw. -Verein und ist die wichtigste Person der Dojoleiter.

Hier ein Diagramm, um die Struktur zu verdeutlichen:



Dojoleiter

Der Dojoleiter (Präsident der technischen Kommission) ist im Verein die zentrale Person rund um das Karate und dessen Trainingsorganisation.

Er bildet die Schnittstelle zum Shihan und der technischen Kommission des Verbandes.

Alle Entscheidungen im sportlichen Bereich müssen vom  Dojoleiter abgesegnet werden.

Üblicherweise hat der Dojoleiter die höchste Gradierung.

Der Dojoleiter wird nicht durch die Generalversammlung gewählt.
Falls der Dojoleiter sein Amt abgibt, wird durch die technische Kommission, der Nachfolger unter Berücksichtigung der genannten Kriterien bestimmt.


 

TK – Technische Kommission

Die technische Kommission unterstützt den Dojoleiter in der Organisation, Planung und Leitung der Karatetrainings.

Die Trainingsplanung wird nach dem traditionellen Karatedo und nach J+S Richtlinien im Gremium der technischen Kommission erstellt.

TK-Präsident (Dojoleiter), Trainer und Trainer-Assistenten bilden die technische Kommission.

Trainer sind Danträger und werden von der technischen Kommission in das Gremium aufgenommen.
Alle Trainer sollten gültige J+S Jugendsport Leiteranerkennungen haben.

Trainer-Assistenten müssen kein Schwarzgurt haben. Sie unterstützen und assistieren den Trainern in der Ausführung der Karatelektionen.
Auch werden Sie als Trainer-Stellvertretung eingesetzt.

Assistenztrainer sollten eine J+S Kindersport Leiteranerkennung haben.


 

Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  •   Präsident
  •   Vizepräsident
  •   Präsident TK (Dojoleiter)
  •   Aktuar
  •   Kassier
  •   Beisitzer (Zwei Personen) - fakultativ

Der Vorstand ist für die Führung der Vereinsgeschäfte zuständig. Er vertritt den Verein nach aussen.

Der Vorstand hat die freie Kompetenz zur Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Generalversammlung oder anderen Organen übertragen sind. Insbesondere stehen ihm die gesamte Geschäftsführung und die allgemeine Überwachung der Interessen des Vereins zu.

Der Vorstand vollzieht die Vereinsbeschlüsse.

Der Vorstand legt den Vereins- und die Trainingsbeiträge fest. Er richtet an die Generalversammlung die entsprechende Antragstellung;
Änderungen der Vereins- und Trainingsbeiträge können nur auf das neue Vereinsjahr erhoben werden.

Der Vorstand als Gesamtes organisiert und führt die Generalversammlung.

Er ist für das Vereinsvermögen verantwortlich und stellt den Mitgliedern Rechnung.

Der Vorstand veranlasst die von der GV gewählten Rechnungsrevisoren.

Doppelfunktionen im Vorstand sind zulässig. Jedoch ist zwingend zu gewährleisten, dass das Amt des Vereins- und TK-Präsidenten (Dojoleiter) immer von verschiedenen Personen besetzt ist.

Die Mitglieder vom Vorstand sind unterschriftsberechtigt.

Die einzelnen Aufgaben und Funktionen der Vorstandsmitglieder sind in einem Pflichtenheft definiert und sind kein Bestand der Statuten.

WICHTIG: Der Vorstand kann kein direkten Einfluss in die Trainingsgestaltung nehmen.


 

Vereinsmitglieder / Generalversammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Sie besteht aus den stimmberechtigten Mitgliedern.

Alle Mitglieder ab 16 Jahren (ausgenommen Gönnermitglieder), haben das gleiche Stimmrecht. Kinder unter 16 Jahren haben kein Stimm- und Wahlrecht.